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Unsere WM-Gegner im Rentencheck: USA

Im dritten Vorrundenspiel trifft Deutschland heute auf die USA. Das DIA hat auch diesen WM-Gegner einem Rentencheck unterzogen.

Das amerikanische Rentensystem ähnelt in einigen Punkten dem deutschen, das Vertrauen in staatliche Sozialleistungen ist aber deutlich weniger ausgeprägt.

Das US-amerikanische Rentenversicherungssystem, im üblichen Sprachgebrauch als „Social Security“ bezeichnet, basiert auch auf einem Umlageverfahren wie in Deutschland. Dennoch ist die staatliche Rente von vornherein lediglich darauf ausgerichtet, eine Grundabsicherung im Alter zu gewährleisten. So liegt das relative Bruttorentenniveau eines Medianverdieners bei gerade einmal 33,2 Prozent des durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelts (Nettowert: 41,3 %).

In den USA existieren weitere Rentenversicherungsbehörden und -leistungen. Die wichtigsten davon sind

Alle Erwerbstätigen zahlen in die Rentenkasse

Der Anspruch auf Rentenleistungen ist abhängig von der Anzahl der Beitragsjahre, wobei eine Mindestbeitragszahlung von zehn Jahren für den späteren Leistungsbezug erforderlich ist. Ebenso ist die Höhe des Verdienstes maßgeblich, da die Rentenformel progressiv ausgelegt ist. Aktuell gilt ein Beitragssatz von 12,4 Prozent, der jeweils hälftig vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber an die staatliche Rentenkasse abzuführen ist. In den USA müssen alle Erwerbstätigen in die Rentenkasse einzahlen. Die Beitragspflicht gilt also nicht nur für angestellte Arbeitnehmer, sondern auch für Selbständige und Freiberufler. Ähnlich wie im deutschen Rentensystem kennt auch das amerikanische Beitragsbemessungsgrenzen. Kindererziehungszeiten hingegen bleiben unberücksichtigt und Zeiten der Erwerbslosigkeit spielen in der Regel keine (oder nur eine eingeschränkte) Rolle, da lediglich die 35 Berufsjahre mit den höchsten Einkünften zur Rentenberechnung herangezogen werden. Die regelmäßigen Anpassungen der Rentenleistungen sind an die Preisentwicklung gekoppelt.

Wenig Vertrauen in staatliche Leistungen

Auch in den USA wird das Renteneintrittsalter bis zum Jahr 2022 auf 67 Jahre angehoben. Jedoch ist ein mit Abschlägen einhergehender Renteneintritt ab einem Alter von 62 Jahren erlaubt. Auch die umgekehrte Variante ist möglich: Anspruchsberechtigte können mit einem Rentenaufschub bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres zusätzliche Rentenansprüche erwerben. Rentenbezug kann mit Erwerbstätigkeit gekoppelt werden, unterliegt aber im Rahmen einer Verdienstprüfung möglichen Reglementierungen. Jenseits des großen Teiches befindet sich derzeit etwa jeder Fünfte im Rentenalter: 22,8 Prozent der Bevölkerung sind über 65 Jahre. Statistisch betrachtet gibt das reichste Land der Welt für die öffentlichen Rentenkassen gerade einmal 6,8 % seines Bruttoinlandprodukts aus. Prinzipiell sind in den USA eine staatlich geprägte Vorsorgementalität der Bürger und deren Vertrauen in soziale Leistungen des Staates eher weniger verbreitet. Es herrscht weitgehend die Überzeugung, dass für die zusätzliche (Alters-)Vorsorge privat beziehungsweise betrieblich angespart oder im Alter dazuverdient werden muss.


Alle Zahlen: Renten auf einen Blick 2013: OECD- und G20-Länder