Im Vergleich der Bundesländer variieren die Pflegekosten stark, zumindest wenn man die Höhe der Zuzahlungen betrachtet, die Betroffene als Eigenanteil bei einer Heimversorgung zu leisten haben.
Der seit Jahresbeginn von Pflegebedürftigen zu zahlende Eigenanteil für die Heimunterbringung unterscheidet sich deutlich von Bundesland zu Bundesland. Während im Bundesdurchschnitt Kosten von 581 Euro pro Person anfallen, müssen Pflegeheimbewohner in Thüringen gerade einmal 225 Euro Eigenanteil leisten. Im Saarland sind es dagegen 869 Euro, nahezu das Vierfache. Das geht aus der Antwort des Bundesgesundheitsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE hervor.
Große Bandbreite bei den Personalkosten
Ebenso sorgen auch regionale Unterschiede bei der Bezahlung des Pflegepersonals für niedrigere oder höhere Kosten. Dazu stellte 2015 eine Studie im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums fest, dass Fachkräfte in der Altenpflege in Sachsen-Anhalt und Sachsen nur etwas mehr als 1.700 Euro pro Monat brutto verdienten.
Pflegekosten sind institutionelle Verhandlungssache
Dabei sind Pflegekosten keine Ländervorgaben, sondern werden in Pflegesatzverhandlungen zwischen dem Träger, den Pflegekassen und den Trägern der Sozialhilfe ermittelt. Mit diesen Beiträgen werden die eigentlichen Pflegekosten definiert und eine Ausbildungsumlage berücksichtigt. Darüber hinaus kommen auch Investitionskosten sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung auf die Rechnung. Doch bei diesen Faktoren gibt es eben große regionale Unterschiede. So liegen erwartungsgemäß die Aufwendungen für die stationäre Unterbringung von Pflegebedürftigen in Ballungszentren wie Berlin oder Regionen mit ohnehin überdurchschnittlichen Lebenshaltungskosten besonders hoch.