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Nur ein Drittel erhält volle Riester-Förderung

Riester-Rente

Unlängst veröffentlichte Zahlen des Bundesfinanzministeriums für die Beitragsjahre 2013 bis 2016 zeigen, dass von den Riester-Sparern lediglich ein gutes Drittel in voller Höhe von der staatlichen Riester-Förderung profitiert.

Auch wenn aus den Zahlen nicht hervorgeht, warum das so ist, verschenken Riester-Sparer nach wie vor Fördergeld. Die für die Beitragsjahre 2013 bis 2016 veröffentlichten Daten sind allerdings laut Hinweis der Behörden lediglich bis 2014 valide, da die den Jahren 2015 und 2016 zu Grunde liegenden Verwaltungsverfahren und Statistiken noch nicht vollständig abgeschlossen sind. Zudem gilt es zu beachten, dass Riester-Sparer auch mehrere Verträge besitzen können. Auch darauf geht diese Statistik nicht ein.

Elf Millionen Verträge in der Riester-Förderung

Im Erhebungszeitraum kamen insgesamt etwas über elf Millionen Sparer in den Genuss einer Riester-Förderung. Die Förderungssumme betrug rund 3,8 Milliarden Euro (2015). In einen Riester-Vertrag fließen jährlich im Schnitt 930 Euro. Je nach eingesetztem Riester-Produkt reicht die Spanne dabei von knapp 860 Euro bis über 1.300 Euro. Die Riester-Rente wird von etwas mehr Frauen als Männern genutzt. Keinen wesentlichen Unterschied gibt es zwischen West- und Ostdeutschland. Hier spiegeln die bestehenden Riester-Vertragszahlen ungefähr die Bevölkerungsanteile beider Landesteile wider. Allerdings ist die Zahl der geförderten Riester-Verträge in Ostdeutschland seit 2013 leicht rückläufig, während sie in Westdeutschland anstieg. Am häufigsten nutzen die Riester-Förderung Personen der Geburtsjahrgänge 1961 bis 1985.

Einkommensschwächere Personen profitieren

Zu den Zielen bei der Einführung der Riester-Rente gehörte die Unterstützung einkommensschwächerer Personen beim Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge. Diese Rechnung könnte durchaus aufgehen. So verfügte zum Beispiel im Beitragsjahr 2014 jeder fünfte Bezieher (20,3 Prozent) von Riester-Förderung über ein Jahreseinkommen von weniger als 10.000 Euro. In den sich anschließenden Gruppen der Einkommensstruktur verzeichneten 19 Prozent der Geförderten Jahreseinnahmen von bis zu 20.000 Euro und 18,9 Prozent bis zu 30.000 Euro. Somit fallen insgesamt rund 60 Prozent der Personen mit einer Riester-Förderung in einen eher niedrigen Einkommensbereich.

Förderarten unterschiedlich genutzt

Die Riester-Förderung findet auf drei Wegen statt: mit Zulagen, durch Steuerentlastung (Sonderausgabenabzug) oder durch eine Kombination aus beiden. Die meisten Riester-Sparer kamen nur in den Genuss der Zulagen: 2015 waren dies nach vorläufigen Zahlen rund 6,83 Millionen Personen. Nur eine Steuerentlastung erfuhren etwas mehr als 125.000 Riester-Sparer. Die volle Riester-Förderung nahmen 2014 jedoch nur circa 4,08 Millionen Personen (36 Prozent) in Anspruch. Insgesamt ergab sich somit für das Beitragsjahr 2014 eine durchschnittliche individuelle Gesamtförderquote von 39,5 Prozent. Die Gesamtförderquote pro Person entspricht dabei der Summe der Zulagen und Steuerentlastungen durch Sonderausgabenabzug im Verhältnis zur Summe der geleisteten Beiträge.

Mehrheit verzichtet auf volle Förderung

Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass die überwiegende Mehrheit der Riester-Sparer nicht von der ihnen zustehenden staatlichen Förderung im vollen Umfang profitiert. Über die individuellen Gründe lässt sich jedoch nur mutmaßen. So gilt einerseits das Zulagenverfahren als zu bürokratisch und muss jedes Jahr neu beantragt werden. Es sei denn, es wird ein sogenannter Dauerzulagenantrag genutzt, wobei auch dann jährlich die Förderungsvoraussetzungen geprüft werden müssen. Zum anderen liegt es vermutlich auch daran, dass nach Schätzungen derzeit ungefähr jeder fünfte Vertrag ruhend gestellt ist. Diese Sparer haben zwar ihren Vertrag nicht gekündigt, doch sie leisten keine Beiträge mehr. So bleiben zwar bisherige Zulagen und Steuervorteile erhalten, allerdings besteht kein Anspruch auf weitere Förderung.

Ab 2018 verbesserte Riester-Förderung

Ab dem 1. Januar 2018 gilt eine verbesserte Riester-Förderung. Dazu zählt vor allem die Erhöhung der Grundzulage von 154 auf 175 Euro pro Jahr. Die Kinderzulage ändert sich hingegen vorerst nicht. Zudem werden durch die Schaffung eines neuen Freibetrags zukünftig Riester-Renten bei der Berechnung von Grundsicherungsleistungen im Alter nicht mehr im vollen Umfang angerechnet. Mit dem ab 2018 wirksamen Betriebsrentenstärkungsgesetz unterliegen Leistungen aus dem „betrieblichen Riester“ in der Auszahlungsphase außerdem nicht mehr der Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (Verzicht auf „Doppelverbeitragung“).