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Mit dem Kindergeld zur Kinderrente?

Bei vielen doppelverdienenden Eltern spielt das Kindergeld wirtschaftlich keine entscheidende Rolle. Bis der Sprössling aber zum Beispiel 18 Jahre alt wird, fließen insgesamt stattliche 44.064 Euro zu.

Mit dem richtigen Instrument wird daraus ein ideales Startkapital für den langfristigen Vermögensaufbau. In die Zukunft gesponnen: mit der passenden Planung kann das Kindergeld von heute die Rente von morgen sichern.

Das Kindergeld ist eine sozialpolitisch gewollte Leistung des Staates zur Familienunterstützung, die in der Regel bis zum Ende von Ausbildung oder Studium fließt. Oftmals verwenden Eltern das Geld nicht für laufende Ausgaben, sondern sparen es für die Kinder an. Was dabei jedoch meist übersehen wird: gerade bei langen Laufzeiten wirken Zinseszinseffekt und Steuerabflüsse enorm. Es drängt sich also die Idee auf, eine steuerbegünstigte Anlageform wie eine spezialisierte Fondspolice zu bevorzugen.

Ein Beispiel: Die Eheleute Schmitt, er 35, sie 30 Jahre alt, sind Eltern einer Tochter geworden. Seit Januar 2020 erhalten sie jeden Monat 204 Euro Kindergeld. Die Eltern planen mit einer langen Anlagedauer, weil sie das Geld zwischenzeitlich nicht brauchen. Die Anlage kann folglich mit einer hohen Aktienquote erfolgen. Als Anlageinstrumente dienen zum Beispiel breit streuende ETFs oder sonstige Publikumsfonds. Das Ziel ist, bei überschaubaren Kosten eine langfristige Rendite von durchschnittlich 5,5 Prozent jährlich nach Managementkosten zu erwirtschaften.

Vermögensbildung ohne Steuer

Die Eltern schließen eine Fondspolice ab, die Tochter wird Begünstigte und das Kindergeld der nächsten 20 Jahre wird als Prämie für die Fondspolice eingesetzt. Auf diese Weise werden die Erträge während der Laufzeit der Police ohne Abgeltungssteuer angesammelt. Der besondere Clou: das komplette Vermögen – einschließlich der bisher unversteuerten Rendite – wird abgeltungs- und einkommensteuerfrei ausgezahlt, wenn die Eltern im Alter versterben. Dennoch kann die Police bei Bedarf, zum Beispiel in einer Notlage, täglich ohne zusätzliche Kosten ausgezahlt werden. Der Vertrag kann anfangs auf die Eltern abgeschlossen und später unter Ausnutzung der Schenkungsfreibeträge kostenlos auf die Tochter übertragen werden. Die Eltern können sogar eine Sperrklausel einfügen, um zu verhindern, dass das Geld sinnlos ausgegeben wird.

Zinseszins und Steuerfreiheit als Turbo

Ein gut konzipierter Vertrag kann tatsächlich bis zum Rentenalter der Tochter bzw. bis zum Tod der Eltern laufen. Nach 60 Jahren erfolgt eine steuerfreie Auszahlung von ca. 585.000 Euro – für einen bequemen Start in den Ruhestand. Beim reinen Ansparen in Wertpapieren auf dem Bankdepot beträgt die Auszahlung lediglich 411.000 Euro. Die Steuerlast bremst den Zinseszinseffekt aus und macht einen Unterschied von mehr als 170.000 Euro, nach Berücksichtigung der Versicherungskosten.

Mit dieser Kindergeld-Rente wandelt sich die staatliche Kinderförderung in ein gutes Rentenpolster für das Kind im Alter. Natürlich kann man kritisch fragen, ob eine Ruhestandsplanung so früh Sinn macht. Anders als direkt staatlich geförderte Ruhestandsvorsorgen wie Riester oder Rürup unterliegt die Kindergeld-Rente aber keinerlei Einschränkungen. Wird das angesammelte Geld nach 20 Jahren fürs Studium oder nach 30 Jahren für das eigene Haus benötigt, steht es ohne Hürden zur Verfügung. Es erscheint in diesem Lichte fast schon fahrlässig, keine langfristige Planung aufzusetzen, solange die Eltern nicht auf das Kindergeld angewiesen sind.

Zu guter Letzt: Auch für frischgebackene Eltern, die das Kindergeld verbrauchen wollen, empfiehlt sich das Konzept. Warum? Weil oftmals die Großeltern bereit sind, etwas für den langfristigen Vermögensaufbau der Enkel beizusteuern. Auch dafür passt die vorgestellte Lösung.


Gastautor Philip Morgen ist Geschäftsführer des Vermögensverwalters 3i – Institut Innovativ Investieren GmbH, Oberursel.

Weitere Beiträge von ihm und anderen Vermögensverwaltern finden Sie auf www.v-check.de.