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Vorstoß zur Altersvorsorge der Abgeordneten

Mit der schon oft heftig diskutierten Frage, ob auch Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden sollen, befasste sich in dieser Woche der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundestages in einer öffentlichen Anhörung.

Die Anhörung von Sachverständigen, die auf einen Antrag (19/17255) der Fraktion Die Linke hin erfolgte, wurde als Videokonferenz durchgeführt und vom Informationsdienst „Heute im Bundestag“ (hib) zusammengefasst.

In dem Antrag fordert die Fraktion unter anderem, dass Bundestagsabgeordnete mit Beginn der 20. Legislaturperiode in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Perspektivisch solle dies für alle Erwerbstätigen gelten. Außerdem verlangt die Fraktion eine deutliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und die Einführung einer sogenannten Beitragsäquivalenzgrenze. Mit dieser Grenze wollen die Fraktionsmitglieder alle Renten aus Einkommen, die das 2,07-fache des Durchschnitts überschreiten, degressiv abflachen. Vor allem die beiden letztgenannten Punkte, so der Informationsdienst, sahen viele Experten skeptisch.

Intergeneratives Nullsummenspiel

Christian Hagist, Volkswirtschaftler an der Otto Beisheim School of Management, schreibt zum Beispiel in seiner Stellungnahme: „Der Antrag verschiebt die demografischen Lasten des Umlageverfahrens der gesetzlichen Rentenversicherung auf zukünftige Versicherte und wäre im besten Fall ein intergeneratives Nullsummenspiel.“ Für die Einbeziehung von Abgeordneten in die gesetzliche Rente spräche zwar das Argument der Gleichbehandlung mit Beschäftigten, schreibt die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). „Für die langfristige Finanzierung der Rentenversicherung wäre durch die Einbeziehung der Abgeordneten aber nichts gewonnen.“ Zur Beitragsäquivalenzgrenze merkt die BDA an, dies würde die Akzeptanz der Rentenversicherung schwächen.

Ungleichbehandlung von Beiträgen droht

„Die intendierte Abwertung höherer Rentenansprüche bewirkt eine massive Ungleichbehandlung von geleisteten Rentenbeiträgen, was dem Prinzip der Beitragsäquivalenz diametral entgegensteht“, kritisierte die Finanzwissenschaftlerin Gisela Färber in ihrer Stellungnahme. Felix Welti (Universität Kassel) begrüßt hingegen in seiner Stellungnahme die Wiederaufnahme der Diskussion über die Alterssicherung der Abgeordneten. „Sie kann und sollte im Kontext der Vorarbeiten der Unabhängigen Kommission Abgeordnetenrecht erfolgen.“ Die Vorschläge zur Beitragsbemessungsgrenze und zur Beitragsäquivalenzgrenze könnten nur in einem größeren Reformkonzept seriös beurteilt werden, so Welti.

Erwerbstätigenversicherung als Endziel

Für eine Erwerbstätigenversicherung plädieren der Sozialverband Deutschland e. V. (SoVD) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). Beide Verbände begrüßen auch die Einbeziehung von Bundestagsabgeordneten in die gesetzliche Rente. „Die Einführung einer Beitragsäquivalenzgrenze“ für Rentenansprüche lehnt der SoVD allerdings ab. Eine derartige Leistungsobergrenze würde einen Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip bedeuten. So heißt es in der Stellungnahme des Verbandes, der darüber hinaus für eine „moderate“ Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze plädiert. Auch der DGB bewertet die Kappung von Leistungen „als sehr kritisch“. Das Prinzip der Lohnersatzfunktion sei zentral für das deutsche Rentensystem. Es basiere auf der sogenannten Teilhabeäquivalenz, heißt es in der Stellungnahme der Gewerkschaft.