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Politikmonitor: Basisrente der FDP

Je näher die Wahlen in diesem Jahr rücken, desto heftiger diskutieren Politiker über die Rente. Mehrere Vorschläge liegen bereits auf dem Tisch. Das DIA verfolgt im Politikmonitor die einzelnen Konzepte.

Als Gegenentwurf zur Respekt-Rente von Bundesarbeitsminister Heil brachte die FDP ihre Basisrente ins Gespräch. Sie unterscheidet sich in zwei wesentlichen Elementen von der Respekt-Rente. Erstens: es gibt keine Einschränkung auf eine Mindestzahl von Beitragsjahren. Zweitens: Die FDP hält an einer Bedürftigkeitsprüfung fest, während die SPD diese auf jeden Fall vermeiden will.

Der Grundsatz der FDP-Basisrente: Wer gearbeitet und vorgesorgt hat, muss im Alter mehr bekommen als die Grundsicherung. Er sollte also auf jeden Fall besser gestellt sein als jene, die nichts dergleichen unternommen haben. Dieses Prinzip hob FDP-Rentenexperte Johannes Vogel bei der Vorstellung des Konzeptes noch einmal hervor.

Gleichzeitig sollen keine ordnungspolitischen Probleme wie zum Beispiel die Abkehr vom Äquivalenzprinzip der gesetzlichen Rentenversicherung oder die Zweckentfremdung von Beitragsgeldern für versicherungsfremde Leistungen entstehen. Der Kern des FDP-Vorschlags besteht in einem Freibetrag in Höhe von 20 Prozent der Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung bei der Berechnung der Grundsicherung im Alter.

Freibetrag bei der Grundsicherung

Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden heute noch vollständig auf die Grundsicherung angerechnet. Anders ist es bei der betrieblichen Altersversorgung und privaten Vorsorge. Für diese gibt es seit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz einen Freibetrag. Eine ähnliche Lösung will die FDP nun auch für die gesetzliche Rente einführen. Zur Veranschaulichung macht sie folgende Beispielrechnung auf. Bei rund 850 Euro Grundsicherung, die genaue Höhe ist jeweils von den Wohnkosten in der Region abhängig, besteht heute bei einer kleinen Rente von 450 Euro Anspruch auf zusätzlich 400 Euro Grundsicherung.

Prüfung der Bedürftigkeit

Nach dem FDP-Modell sollen 20 Prozent der Rente nicht mit der Grundsicherung verrechnet werden. Damit hätte der Rentner in diesem Fall rund 90 Euro mehr. Hinzu kommt der Freibetrag für eventuelle Einnahmen aus betrieblicher oder privater Vorsorge. Nach 45 Jahren Beschäftigungszeit bei einem Verdienst in Höhe der Hälfte des Durchschnittslohns erhält ein Versicherter durch die Basisrente einen Aufschlag von etwa 150 Euro. Damit hätte dieser nach einem langen Arbeitsleben mit nur geringem Verdienst eine Basisrente von rund 1.000 Euro. Voraussetzung ist aber eine Bedürftigkeitsprüfung.

Gang zum Sozialamt soll entfallen

Da die FDP aber die Beantragung und Auszahlung unter dem Dach der Rentenversicherung zusammenführen möchte, entfiele der Gang zum Sozialamt und damit eine Hürde, die heute noch viele Ältere abhält, Grundsicherung zu beantragen. Das Problem dabei: Die Rentenversicherung hat weder Erfahrung noch Kapazität für die Bedürftigkeitsprüfungen. So hat die Präsidentin der Rentenversicherung Bund, Gundula Roßbach, zwar schon signalisiert, auch die Auszahlung der Grundsicherung mit zu übernehmen, aber die Bedürftigkeitsprüfung bleibt für die Rentenversicherung ein Problem. Eventuell läuft es am Ende auf eine Behördenkooperation hinaus, bei der die Rentenversicherung nur die Anlaufstelle ist.

Deutlich geringere Kosten

Die Kosten der Basisrente betragen nach Berechnungen der FDP etwa 400 Millionen Euro jährlich. Das ist weitaus weniger als die fünf Milliarden Euro, die wahrscheinlich für die Respekt-Rente anfallen würden. Außerdem entfiele die Abbruchkante des SPD-Modells. Danach sind alle, die weniger als 35 Jahre Beiträge gezahlt haben, ausgeschlossen. So bekommt ein Arbeitnehmer mit 35 Erwerbsjahren und einem geringen Verdienst in Teilzeit die Respekt-Rente. Geringverdiener mit Vollzeit, aber nur 34 Beitragsjahren hingegen bleiben davon ausgeschlossen. Die Basisrente der FDP würde anders als die Respekt-Rente der SPD keine neuen Ungerechtigkeiten schaffen.