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Koppelgeschäft für die Rente

In der Diskussion über die Zukunft der gesetzlichen Rente mehren sich die Stimmen, die eine Kopplung des gesetzlichen Renteneintrittsalters an die Entwicklung der Lebenserwartung vorschlagen. Welche Auswirkungen hätte das für Beitragszahler, Rentner und Rentenkasse?

Bis 2012 war die Rechnung einseitig: Der Zugewinn an Lebenszeit verlängerte ausschließlich die Rentenphase. Da dies auf Dauer mit immer weniger Beitragszahlern nicht funktionieren kann, wird bis zum Jahr 2029 die Regelaltersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Doch auch danach steigt die Lebenserwartung weiter. Daher brachte kürzlich die Bundesbank die Rente mit 69 ins Gespräch und erntete viel öffentlichen Widerspruch. Es gibt eine bessere Lösung als die fixe Anhebung: die unmittelbare Kopplung des gesetzlichen Rentenbeginns an die Lebenserwartung. Heute stehen Erwerbsphase und Rentenzeit im Verhältnis von 2:1. Daher liegt es nahe, den Zugewinn an Lebenszeit in diesem Verhältnis aufzuteilen. Verlängert sich die Lebenserwartung beispielsweise um drei Jahre, steigt die Regelaltersgrenze um zwei Jahre. Die Rentenzeit nimmt trotz dieser Anhebung immer noch um ein Jahr zu.

Einmalige Justierung des Systems

Dieses Verfahren hätte mehrere Vorteile: Die Justierung der gesetzlichen Rente wäre mit einer Entscheidung für die Zukunft erledigt. Es gäbe keinen politischen Streit über weitere Veränderungen beim Rentenalter. Das Umlagesystem der gesetzlichen Rente würde immun für die demografische Entwicklung gemacht. Doch welche Auswirkungen hätte eine solche Kopplung von Lebenserwartung und Renteneintrittsalter? Das Munich Center for the Economics of Aging (MEA) am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik hat dafür ein Szenario berechnet.

Danach nimmt die Regelaltersgrenze nach 2030 pro Jahr etwa um etwas mehr als einen Monat zu. Das entspräche einer weiteren schrittweisen Anhebung, wie sie in den Jahren von 2012 bis 2029 abläuft. Bis 2060 stiege der gesetzliche Renteneintritt auf 69 Jahre und sieben Monate an. Damit entspräche er  ungefähr jener Grenze, die auch der Bundesbank vorschwebt. Sie könnte aber auch darüber oder darunter liegen, je nachdem wie sich die Lebenserwartung entwickelt hat. Ein weiterer Vorteil dieses Verfahrens: Der Gesetzgeber muss nicht auf 40 Jahre im Voraus eine Festlegung treffen, ohne die künftige Entwicklung der Lebenserwartung genau zu kennen.

Grenze für den Beitrag würde wieder eingehalten

Nach den MEA-Berechnungen fällt der Beitragssatz ab 2037 um etwa 0,3 Prozentpunkte geringer aus im Vergleich zum sogenannten Referenzszenario. Es beschreibt die Entwicklung mit den heute geltenden Berechnungsgrundlagen. 2047 sinkt der Beitragssatz nochmals um etwa einen halben Beitragspunkt auf unter 22 Prozent. Damit würde die Grenze, die das Sozialgesetzbuch heute für den Beitrag bis 2030 festschreibt, später wieder eingehalten. Auf diesem Niveau bliebe der Rentenbeitrag in etwa bis zum Jahr 2060.

Diese Kopplung des Regelrentenalters an die Lebenserwartung, so die Autoren der Studie, führt langfristig zu einem höheren Rentenniveau. Allerdings nimmt dieser Unterschied nur sehr langsam zu. Aber: Das Rentenniveau bleibt oberhalb von 43 Prozent. Diese Untergrenze gilt heute laut Sozialgesetzbuch bis 2030. Im Jahr 2060 wäre das Rentenniveau dann etwa einen Prozentpunkt höher als im Referenzszenario. Die gesetzliche Rente würde also langfristig sowohl beim Beitrag als auch beim Rentenniveau jene Vorgaben einhalten, die mit den zurückliegenden Rentenreformen bist 2030 fixiert wurden.