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Kein Ausbeuten von Plattform-Mitarbeitern mehr

Die Linke fordert bessere Arbeitsbedingungen für Mitarbeiter von Plattformen wie Uber. Solche sogenannten Gig-Worker gehen ihrer Tätigkeit nämlich meist ohne soziale Absicherung oder Rückhalt von Gewerkschaften nach.

Aktuell bieten bis zu fünf Prozent aller Erwerbstätigen in Deutschland ihre Arbeitskraft über eine Plattform im Internet an. Die digitale Organisation von ortsgebundenen Tätigkeiten nennt sich dabei Gig-Work oder Gig-Ökonomie.

Beispiele hierfür lassen sich massenhaft finden wie Blauarbeit.de für handwerkliche Dienstleistungen, Lime für das Aufladen von Elektrorollern oder der Essenslieferservice Deliveroo. Etwa 80 Prozent der Plattformjobs üben die dort Tätigen als Nebenbeschäftigung aus. Nicht mal ein Viertel gibt an, über diesen Beruf sozial abgesichert zu sein. Der durchschnittliche Lohn ist in der Regel gering. Auch bei den Arbeitsbedingungen sieht es nicht viel besser aus.

Ursache hierfür sind fehlende gesetzliche Vorgaben. Noch gelten solche Internetseiten als reine Vermittlungsportale, obwohl sie die Arbeitsbedingungen überwiegend selbst bestimmen und teils sogar überwachen. Plattformbetreiber sollen sich künftig aber nicht mehr ihren Rechten als Arbeitgeber entziehen können. Dazu fordert die Partei Die Linke die Bundesregierung in einem aktuellen Antrag auf. Der erste Schritt dafür wäre die rechtliche Klarstellung, dass die Beschäftigten der Gig-Ökonomie als Arbeitnehmer des Plattformanbieters gelten und keine reinen Selbstständigen sind. So würden sie auch in das Arbeitsrecht und Sozialversicherungssystem einbezogen werden. Bisher müssen die Plattformbetreiber nämlich weder Kranken-, Arbeitslosen- noch Rentenversicherungsbeiträge für ihre „Beschäftigten“ zahlen.

Recht auf Gewerkschaften gefordert

Zusätzlich sollen die Unternehmen für Transparenz bei Umsätzen und Löhnen sorgen. Darüber hinaus fordert Die Linke eine Berichtspflicht über die ausgeübten Tätigkeiten. Diese dienen dann einerseits für steuerliche Erfassungen und Statusprüfung der Arbeitenden und andererseits als Datengrundlage für die jährliche Arbeitsweltberichterstattung. Der Aufwand einer solchen Berichtspflicht sei zudem für die Betreiber gut realisierbar, da fast alle Arbeitsabläufe schon digitalisiert sind.

Eine weitere wichtige Forderung des Antrags der Linken: Der Betriebsbegriff soll der Gig-Ökonomie angepasst werden. Das würde die betriebliche Mitbestimmung sicherstellen. Auf gut Deutsch: Mitarbeiter könnten sich Gewerkschaften und Interessenverbänden anschließen. Zusätzlich hätten sie das Recht auf die Gründung eines Betriebsrates. Das prominente Beispiel Deliveroo stand diesbezüglich bereits negativ in den Schlagzeilen. Als die dort Erwerbstätigen einen Betriebsrat ins Leben rufen wollten, stellte die Plattform komplett auf Solo-Selbstständige um. Im Anschluss wurden keine Arbeitsmittel von Deliveroo mehr gestellt. Auch Arbeitnehmerrechte wie gesetzlicher Urlaubsanspruch oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall entfielen. Außerdem beteiligte sich der Essenlieferant nicht mehr an den Kosten der Sozialversicherung.

Neue Gesetze müssen her

Das Geschäftsmodell solcher Plattformunternehmen rechnet sich nur, weil sie ihre Fixkosten wie Fuhrpark oder Maschinen auf die Belegschaft abwälzen. Leiharbeit, Befristungen und niedrigere Löhnen sind in der Regel die Folge. Die Beschäftigten sind außerdem unzureichender abgesichert bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für die Rente. Gesetzlich unregulierte Bereiche, wie sie in der noch relativ neuen Plattform-Ökonomie zu finden sind, führen also insgesamt zu schlechteren Arbeitsbedingungen. Ziel sollte es daher sein, dies durch gesetzliche Neuregelungen von Anfang an zu verhindern.