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Keine Rente aus der Rente

Bei der zusätzlichen Altersvorsorge setzen viele Menschen auf eine private Rentenversicherung.

Doch nur die wenigsten Rentenversicherungen dienen dauerhaft der Aufbesserung der gesetzlichen Rente, weil die meisten Sparer sich die Kapitalleistung auszahlen lassen oder vorzeitig abbrechen. Das zeigen Schätzungen, die der Bund der Versicherten präsentierte.

Der Fakt ist nicht völlig neu, aber bislang fehlten nähere Angaben zur Anzahl der Verträge, die tatsächlich verrentet werden. Der Bund der Versicherten hat anhand verfügbarer Daten und Zahlen eine Hochrechnung versucht, in welchem Umfang private Rentenversicherungen wirklich der Altersvorsorge dienen.

Sein Fazit erregte großes Aufsehen: Die private Rentenversicherung spiele als Altersvorsorge keine nennenswerte Rolle. Von 100 heute im Alter von 30 Jahren abgeschlossenen privaten Rentenversicherungen würden lediglich drei Verträge mit einer regelmäßigen Rentenzahlung enden.

Bei der überwiegenden Mehrzahl der Verträge erfolge zum Vertragsende eine Kapitalauszahlung. Diese, das muss der Ehrlichkeit halber hinzugefügt werden, kann natürlich auch teilweise oder ganz für die Sicherung der Lebensqualität im Ruhestand genutzt werden. Außerdem lassen sich die Schätzungen des Bundes der Versicherten nicht pauschal auf staatlich geförderte Rentenversicherungen übertragen, da bei diesen Verträgen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen, wenn keine Rentenzahlung erfolgt, beziehungsweise nur ein eingeschränktes Kapitalwahlrecht (maximal 30 Prozent) gilt.

Zu den staatlich geförderten Riester-Verträgen lassen sich zwar noch keine sicheren Aussagen treffen, da erst wenige in der Auszahlphase sind, dennoch sollte die Situation zu denken geben. Wenn tatsächlich die überwiegende Zahl der privaten Rentenpolicen nicht der unmittelbaren Altersvorsorge dient, fehlen die entsprechenden zusätzlichen Beträge im Alter – Monat für Monat. Einschätzungen aus Versicherungsunternehmen gehen in eine ähnliche Richtung, wie ein Interview in der FAZ zeigte: „Heute werden Rentenverträge ohnehin zu 90 Prozent als einmalige Kapitalleistung ausgezahlt und nicht als Monatsrente“.


Pressemitteilung Bund der Versicherten