Eine DIA-Lounge mit Garantie
Wer im Media-Markt ein teures Fernsehgerät kauft und diese Anschaffung mit einer Garantieverlängerung absichert, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht, weiß genau, was diese zusätzliche Garantie kostet.
Diesen Vergleich nutzte Prof. Dr. Olaf Stotz von der Frankfurt School of Finance & Management, um Zuhörer für das Thema Garantiekosten in staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten zu sensibilisieren. Bei diesen tragen die Garantieversprechen der Anbieter nämlich kein Preisschild. Das ist der Unterschied zu Garantieleistungen bei „anfassbaren Gütern“. Außerdem hat der Kunde bei Konsumgütern die Wahl, ob er sich mit der gesetzlich vorgeschriebenen Frist begnügt oder eine längere Garantie mit dem Händler vereinbart und dafür auch einen gesonderten Preis bezahlt. Eine solche transparente Option könnte sich der Wissenschaftler auch bei Finanzprodukten vorstellen.
Sparer befinden sich in einer misslichen Lage
Diesen Vorschlag unterbreitete er in der DIA-Lounge am 16. März 2016 in Berlin, die sich mit dem Thema Garantien und deren Kosten beschäftigte. Gemeinsam mit Frank Breiting, Leiter Vertrieb private Altersvorsorge & Versicherungen Deutschland bei DWS Investment und zugleich DIA-Beiratsmitglied, und DIA-Sprecher Dieter Weirich diskutierte er über die missliche Lage, in der sich Altersvorsorgesparer derzeit befinden. Die staatlich vorgeschriebene Beitragsgarantie schneidet ihnen in der gegenwärtigen Niedrigzinsphase nahezu jegliches Renditepotenzial ab.
Staatsanleihen mit 0,1 Prozent Verzinsung
Anbieter von Riester-Sparverträgen zum Beispiel müssen fast die kompletten Beiträge in festverzinsliche Wertpapiere stecken, um zunächst die geforderte Beitragsgarantie zu erzeugen. „In Staatsanleihen mit 0,1 Prozent Verzinsung zu investieren, ist aber nicht besonders clever“, schilderte Frank Breiting mit viel Ironie in der Stimme die derzeitige Situation. Allerdings bleibt Versicherern und Fondsgesellschaften bei Riester-Verträgen gar keine andere Wahl, weil die Beitragsgarantie nun einmal vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist. „Selbst Anleger, die von sich aus den Wunsch äußern, mit einem größeren Aktienanteil zu sparen, müssen wir enttäuschen. Wir dürfen es nicht.“ In diesem Dilemma befinden sich nicht nur die Anbieter von Riester-Produkten, sondern ebenso Versicherer und Pensionskassen mit ihren Verträgen für die betriebliche Altersversorgung. Auch dort schreibt das Gesetz eine Bruttobeitragsgarantie vor, die zu Restriktionen in der Kapitalanlage führt.
Plädoyer für abgestufte Garantien
Stotz und Breiting plädierten in der DIA-Lounge für ein System der abgestuften Garantien, so wie es in der ungeförderten Altersvorsorge schon etabliert ist. Bei der Basisrente, die vor allem für die Altersvorsorge von Selbständigen gedacht ist, die nicht der gesetzlichen Rentenversicherung oder einem berufsständischem Versorgungswerk angehören, seien Garantien in einer Spannweite von null bis 100 Prozent zu finden. Warum könne Gleiches nicht auch für die Riester-Verträge gelten?
Prof. Stotz hat in einer Studie untersucht, wie sich die Kosten dieser Garantien verändert haben. Dabei handelt es sich um sogenannte Opportunitätskosten oder „Wohlfahrtsverluste im Alter“, wie er es auch bezeichnet. Einfacher gesagt: Die Sparer bekommen am Ende mit der garantierten Anlage ein deutlich kleineres Altersvorsorgevermögen im Vergleich zu einer Anlage in Aktien ohne Beitragsgarantie. Diese indirekten Kosten sind seit dem Jahr 2000 erheblich angestiegen und betragen oft ein Vielfaches der eingezahlten Beiträge, obwohl die Beitragsgarantie nur mit einer äußerst geringen Wahrscheinlichkeit benötigt wird. Sie ist teuer, aber weitgehend nutzlos.
Exorbitanter Anstieg der Kosten
Zum Zeitpunkt, als die Riester-Verträge eingeführt wurden, fielen diese Garantiekosten noch deutlich niedriger aus. Erst mit der Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank stiegen sie exorbitant an. Die Beitragsgarantie sei mit den Erfahrungen der gerade überstandenen Dotcom-Blase eingeführt worden. Die Politiker wollten die Sparer vor Verlusten schützen. Doch wenn sich die Rahmenbedingungen grundlegend geändert haben, dann müsse man auch frühere Entscheidungen überdenken, so eine Forderung in der Diskussion der DIA-Lounge. „Was gefördert wird, bringt keine Rendite, was Rendite bringt, wird nicht gefördert“, beschrieb Frank Breiting das Dilemma. Das sei schizophren. Er schilderte die Reaktion eines Azubis, dem er den Mechanismus der Riester-Verträge erklärte hatte: „In 50 Jahren bekomme ich garantiert das Geld zurück, das ich eingezahlt habe? Auf eine solche Garantie kann ich gern verzichten.“ Geht bei Riester aber nicht.
Politische Diskussion kommt in Gang
Stotz und Breiting, die am Vormittag bereits während des Parlamentarischen Frühstücks des DIA mit Bundestagsabgeordneten über Garantien in der Altersvorsorge diskutiert hatten, äußerten Hoffnung auf Einsicht in den Reihen der Politiker. „Das Thema ist zumindest jetzt auf der Agenda“, so Breiting. In der betrieblichen Altersversorgung wird bereits über reine Beitragszusagen diskutiert, bei denen der Arbeitnehmer keinerlei Garantien mehr erhält. Vor 15 Jahren wäre eine solche Diskussion noch undenkbar gewesen. Aber je mehr sich die Zinsen dem Minusbereich annähern, desto aufgeschlossener ist die Politik, über Alternativen nachzudenken, stellten die Diskutanten in der DIA-Lounge fest.
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