Website-Icon DIA Altersvorsorge

DIA-Studie: Wohn-Riester braucht Update

Der Versuch, zwischen Ungleichem eine Gleichbehandlung zu erreichen, hat beim Wohn-Riester zu neuen Ungerechtigkeiten und einem immensen Verwaltungsaufwand geführt. Zu diesem Urteil gelangt die jüngste Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA), für die umfangreiche Experteninterviews  stattfanden. Deren Ziel bestand darin, Vorschläge für eine Vereinfachung der Riester-Rente zu entwickeln.

Dabei kamen speziell für den Wohn-Riester die folgenden Kritikpunkte auf den Tisch: Der Prüfkatalog für die Entnahme von Kapital aus Geld-Riester-Verträgen zur Finanzierung von Wohneigentum ist zu komplex. Anbieter müssen die Wohnförderkonten für die spätere Besteuerung auch dann noch über Jahre fortführen, wenn längst kein Kundenkontakt mehr besteht. Außerdem ist mittlerweile die Verzinsung der Wohnförderkonten zu hoch. Alles in allem lässt sich die nachgelagerte Besteuerung beim Wohn-Riester den Sparern nur schwer vermitteln.

Anbieter soll die Prüfung übernehmen

Die Autoren der DIA-Studie „Revitalisierung der Riester-Rente“ schlagen deshalb für eine Reform des Wohn-Riester eine Reihe von Maßnahmen vor. Erstens: Statt der Zentralen Zulagenstelle für Altersvorsorge (ZfA) sollten die Anbieter der Riester-Verträge die Prüfbescheinigungen für die Entnahme zur Immobilienfinanzierung ausstellen. Für sie wäre die Abarbeitung des umfangreichen Prüfkatalogs einfacher. Das verkürzt die Zeitspanne für die Prüfung erheblich.

Zweitens: Entweder dürfen Anbieter von Riester-Verträgen bereits von Vertragsbeginn an eine Entnahme zu Wohnzwecken ausschließen oder nur die ZfA führt das Wohnförderkonto nach der Entnahme weiter. Bei den Bausparkassen mit Wohn-Riester geschähe dies nach der Beendigung des Bauspardarlehens. Diese Änderung würde bei den Anbietern die IT-Kosten senken und damit die Verwaltungskosten für alle Sparer. Die Pflicht, Entnahmen aus Riester-Verträgen für die Immobilienfinanzierung zuzulassen, löst bei den Anbietern nämlich einen jahrelangen Verwaltungsaufwand aus. Nach der Entnahme muss das Wohnförderkonto bis zum 85. Geburtstag des Sparers bestehen bleiben, ohne dass mit dem Kunden noch eine gewöhnliche Geschäftsbeziehung existiert.

Auf  Verzinsung verzichten

Drittens: Die Verzinsung der Wohnförderkonten mit einem Zinssatz von zwei Prozent wird entweder durch eine Kopplung an den sogenannten Basiszinssatz flexibilisiert oder ganz gestrichen. Die damit verbundene Ausblendung des Wertzuwachses der Immobilie bei Wohn-Riester-Verträgen halten die Autoren für vertretbar. Die jetzige angenommene Verzinsung mit zwei Prozent empfinden viele Riester-Sparer in Zeiten der Niedrigzinsen als ungerecht.

Fünftelung statt Steuerrabatt

Viertens: Die Besteuerung des Wohn-Riester in der Auszahlungsphase sollte geändert werden. Derzeit kann alternativ zur laufenden Besteuerung der gesamte Beitrag einmalig der Besteuerung unterworfen werden. Dann gibt es einen Rabatt von 30 Prozent der Bemessungsgrundlage. So fallen nur 70 Prozent des Betrages auf dem Wohnförderkonto unter die einmalige Besteuerung. Diesen Rabatt von 30 Prozent sehen viele Sparer jedoch als unfair niedrig an, weil die Steuerprogression ihn komplett aufzehrt. Daher schlagen die Autoren statt dessen eine Fünftelregelung vor. Der zu versteuernde Betrag wird auf fünf Jahre verteilt und jeweils versteuert. Eine solche Regelung hat sich bereits bei Abfindungen bewährt.


Die DIA-Studie „Revitalisierung der Riester-Rente“ steht hier zum Down load zur Verfügung. Eine Variante zum Blättern finden Sie hier.